Altöle bekannter Herkunft mit einem Flammpunkt über 55 °C müssen in einem separaten Raum ( nicht Arbeitsraum ) gelagert werden :
Die Be- und Entlüftung muss ins Freie geführt werden. Bei einer Außenaufstellung des Altöllagertanks muss ein flüssigkeitsundurchlässiger Boden, sowie eine Überdachung erstellt werden.